Was genau machen Heilpraktiker – Therapien, Ausbildung, Gehalt, Berufsbild

Weitere Beiträge

Medizin Doc Redaktion, aktualisiert am 22. Januar 2023, Lesezeit: 18 Minuten

Heilpraktiker gibt es in Deutschland seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Im ersten Paragraphen des 1939 erlassenen Heilpraktikergesetzes wird der Begriff näher definiert.

  • Demnach ist Heilpraktiker, wer die so genannte Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne approbierter Arzt oder psychologischer Psychotherapeut zu sein.

Allerdings darf sich nicht jeder ohne weiteres Heilpraktiker nennen, da die Ausübung der Heilkunde unter dieser Berufsbezeichnung einer staatlichen Erlaubnis bedarf. Damit verbunden ist auch eine Steuerpflicht für alle praktizierenden Heilpraktiker, die nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den freien Berufen gehören.

Wir möchten das Berufsbild des Heilpraktikers in Deutschland etwas näher beleuchten und dabei auch auf seine historische Bedeutung eingehen.

Über das Berufsbild Heilpraktiker

Wie viele Heilpraktiker gibt es in Deutschland?

Dem Statistischen Bundesamt zufolge gibt es in Deutschland aktuell circa 47.000 Heilpraktiker in Voll- und Nebenerwerbspraxen. Ein Großteil der Praktizierenden organisiert sich in bundesweiten Verbänden, die ihre Interessen vertreten.

Die Mehrheit der von ihnen wird durch den Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) in Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik vertreten. Einzelne Verbände bieten zumeist auch Fort- und Weiterbildungen an und bilden neue Heilpraktiker an eigenen Schulen bis zur staatlichen Erteilung der Heilerlaubnis aus.

Wer darf sich Heilpraktiker nennen?

Auch wenn Heilpraktiker anders als Ärzte oder Psychotherapeuten keine Approbation zum Ausüben der Heilkunde benötigen, darf sich nur so nennen, wer auch die entsprechende Erlaubnis dazu hat. Diese Heilerlaubnis erfordert zunächst das Durchlaufen einer gesetzlich geregelten amtsärztlichen Prüfung vom zuständigen Gesundheitsamt, was die Fachkunde künftiger Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen voraussetzt.

Neben den konventionellen Heilpraktikern haben sich mit der Zeit weitere Berufsbilder abgegrenzt, die ebenfalls den Heilberufen zuzuordnen sind: die sogenannten sektoralen Heilpraktiker. So gibt es seit 1993 auch Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. 2009 kam bundesweit ein weiterer Heilberuf hinzu: der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie.

Beide Untergruppen beschränken sich auf ihr jeweiliges Fachgebiet. Behandlungsmethoden, die darüber hinausgehen sind nur den Heilpraktikern mit voller Heilerlaubnis vorbehalten. Und selbst diese unterliegen im Gegensatz zu Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten gewissen Einschränkungen.

Unterschiede zu Ärzten und Psychotherapeuten

Heilpraktiker dürfen beispielsweise keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, ebenso wenig wie sie Krankenhauseinweisungen oder Soziotherapien verordnen dürfen – um nur einige Einschränkungen zu nennen. Selbsterklärend darf ein Heilpraktiker auch keine geschützte Berufsbezeichnung wie Arzt oder Psychotherapeut tragen.

Ein weiterer Unterschied gegenüber der Berufsgruppe der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten besteht darin, dass die Heilpraktiker ihre Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

Zulassungsvoraussetzungen und Heilpraktiker-Gesetz

Wer kann Heilpraktiker werden und wie kann man Heilpraktiker werden? Das Heilpraktikergesetz regelt alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufs.

Es gibt in Deutschland zwar keine fest vorgeschriebene Ausbildung, doch ist die Abschluss- bzw. Zulassungsprüfung zum Heilpraktiker sehr wohl staatlich geregelt. Diese unterteilt sich in einen schriftlichen und in einen mündlichen Teil. Für die Durchführung der mündlichen Prüfung beauftragt der Staat das zugehörige Gesundheitsamt.

Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker ist, dass beide Prüfungen erfolgreich bestanden wurden. Das ist im ersten Absatz des ersten Paragraphen des Heilpraktikergesetzes (kurz: HeilprG) geregelt. Für die Erteilung der Heilerlaubnis ist letztlich die zuständige Landesbehörde verantwortlich, die sich wiederum an den landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen orientieren muss.

Zu den weiteren Grundvoraussetzungen für Erlaubniserteilung (Zulassung als Heilpraktiker) zählt ein Mindestalter von 25 Jahren, ein vorhandener Hauptschulabschluss sowie die gesundheitliche Eignung für die angedachte Tätigkeit.

Auch muss die sogenannte „sittliche Zuverlässigkeit“ durch ein polizeiliches Führungszeugnis bescheinigt werden. Im Detail wird auf die Grundvoraussetzungen in der Durchführungsverordnung des Heilpraktikergesetzes, der HeilprGDV 1 eingegangen.

Durch ihre Gesamtheit der Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die künftig ausgeübte heilkundliche Tätigkeit womöglich zu Schäden an der menschlichen Gesundheit führen könnte. In diesem Zusammenhang wird immer wieder auch von einer Unbedenklichkeitsprüfung gesprochen.

Heilpraktikerprüfung

In der Heilpraktiker(über)prüfung wird unter anderem anatomisches, physiologisches und pathophysiologisches Wissen abgefragt. Auch das Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten zählt zu den Themenschwerpunkten.

Hier wird besonders auf Herz-Kreislauf- und Stoffwechsel-Erkrankungen sowie übertragbare und degenerative Krankheiten Wert gelegt. Hinzu kommen Inhalte aus der Pathologie und Psychopathologie des Menschen.

  • Auch Desinfektion, Sterilisation und allgemeine Praxishygiene werden abgefragt. Alle Themenschwerpunkte der Prüfung hier zu listen, würde tatsächlich den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Auch wenn vor der Prüfung keine Ausbildung absolviert werden muss, erscheint es in Hinblick auf den Umfang und die Komplexität der abgefragten Themen mehr als sinnvoll, eine solche zu durchschreiten. Nicht ohne Grund liegt die durchschnittliche Dauer bei privaten Ausbildungseinrichtungen zwischen ein bis drei Jahren.

Eine Ausnahme bei der Zulassung gilt für Psychologen, die bereits über ein Diplom oder Master-Abschluss verfügen. Möchten sie die Erlaubnis für die sektorale Tätigkeit im Gebiet der Psychotherapie erhalten, reicht ein vereinfachtes Verfahren, sofern bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt werden. D.h. es muss keine separate Prüfung abgelegt werden.

Heilpraktikergesetz

Das in Deutschland vorherrschende Heilpraktikergesetz, das sogenannte Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, ist in seiner Form weltweit einzigartig.

Das bedeutet, dass es außerhalb von Deutschland (mit Ausnahme der deutschsprachigen Länder Österreich und Schweiz) zumindest im rechtlichen Sinne keine Heilpraktiker gibt. Trotz Abkommen über die europaweite Anerkennung der Berufsausbildung wird das Berufsbild Heilpraktiker in anderen europäischen Ländern bis heute nicht offiziell anerkannt.

Das lässt vor allem eine Frage lauter werden: wie kam es überhaupt dazu, dass sich der Heilpraktiker in Deutschland als Berufsbild etablierte

Entwicklung von NS-Zeit bis heute

Während die Laienheilkunde bis tief in das Mittelalter zurückreicht, sollte erst das am 17. Februar 1939 beschlossene „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ zum eigentlichen Grundstein der Heilpraxis in Deutschland werden.

Das vom damaligen NS-Gesetzgeber verabschiedete Gesetz ist bis heute, wenngleich in abgewandelter Form, noch als Heilpraktikergesetz (HeilprG) gültig. Dabei sollte dieses Gesetz eigentlich dafür sorgen, dass der Heilpraktiker als aussterbender Beruf schon bald zur Geschichte gehören würde.

Mit ihm war die Ausbildung an einer Heilpraktikerschule nämlich fortan untersagt und damit das offizielle Ende der bis dahin herrschenden Kurierfreiheit eingeläutet.

Hauptauslöser für die Verabschiedung des Heilpraktikergesetzes soll die Kritik des Reichsärzteführers Gerhard Wagner gewesen sein, der 1937 die Kurierfreiheit und den Nationalsozialismus als unvereinbar bezeichnet hatte. Aufgrund seiner Kritik stellte man 1938 den ersten Entwurf des neuen Gesetzes vor, das ein Jahr später in Kraft trat.

Erst knappe 20 Jahre später entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 24. Januar 1957, dass die „Berufssperre“ aus § 1 Abs. 1 der 1. DVO nicht mit dem geltenden Grundgesetz vereinbar sei und erklärte diese daher für nichtig. Ein weiteres Relikt aus dem NS-Regime war bereits am 20. September 1945 aufgehoben worden: das rassistische, in § 2 Absatz 1 Buchstabe b) HeilprGDV 1 festgehaltene Verbot, Ausländern eine Heilpraktikererlaubnis zu erteilen.

Bis auf diese Änderungen blieb das Heilpraktikergesetz in seinen mittlerweile 80 Jahren Bestehen nahezu unverändert, was Kritikerstimmen immer lauter werden lässt. Zuletzt wurde das HeilprG 2016 angepasst, jedoch beschränkten sich die Änderungen hauptsächlich auf die dahingehende Anpassung der Überprüfungsrichtlinien, als dass die Prüfung nunmehr bundeseinheitlich sein sollte.

Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht von Heilpraktikern

Da Heilpraktiker nicht wie Psychotherapeuten, Berufspsychologen oder Ärzte zu den Katalogberufen nach § 203 StGB gehören, sind sie auch nicht an die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht (so wird die Schweigepflicht im Sinne des Gesetzes genannt) gebunden.

  • Auch wenn Heilpraktiker zumindest von gesetzlicher Seite aus keiner Berufsordnung unterliegen, haben sich die sechs großen Heilpraktikerberufsverbände bereits 1992 auf eine gemeinsame „Berufsordnung für Heilpraktiker“ (kurz: BOH) geeinigt, die auch eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet.

Verstößt ein Heilpraktiker gegen die durch den abgeschlossenen Behandlungsvertrag auferlegte Schweigepflicht, macht er sich unter Umständen gegenüber dem Patienten schmerzensgeld- bzw. schadenersatzpflichtig. Gegebenenfalls kann er dafür auch strafrechtlich belangt werden. Hinzu kommt, dass Verstöße gegen die Schweigepflicht vom jeweiligen Verband abgemahnt und mit Mitteln der Berufsordnung sanktioniert werden können.

Bei Auskunftsersuchen von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen berechtigten Behörden kann sich der Heilpraktiker jedoch nicht auf die Verschwiegenheitspflicht berufen, er ist für gewöhnlich auskunftspflichtig.

Honorar und Abrechnung

Grundsätzlich bestimmen Heilpraktiker ihr Honorar weitestgehend selbst. So sieht § 630a BGB vor, dass Patient und Heilpraktiker eine freie Vereinbarung über die Höhe der Vergütung treffen.

Diese ist auch Teil des Behandlungsvertrags. Ursprünglich wurde für die Festlegung des Honorars das sogenannte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (kurz: GebüH) hinzugezogen.

Da dieses jedoch seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert wurde, sind die darin vermerkten Preise mittlerweile nur noch wenig dienlich. Das GebüH wird daher nur noch von wenigen Heilpraktikern genutzt.

In der wirtschaftlichen Praxis müssen die Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses überschritten werden. Häufig wird sicher hierbei auch an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Da dem GebüH die Rechtskraft einer gesetzlichen Gebührenverordnung fehlt, wird es immer wieder kritisiert, da es in der Theorie eine kartellrechtlich verbotene Preisabsprache darstellen könnte.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei den gesetzlichen Krankenkassen (kurz: GKV) ist die Kostenübernahme für Heilpraktiker grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet: In der Regel bezahlt der gesetzlich versicherte Patient die Rechnung für die Behandlung durch einen Heilpraktiker selbst.

Ein Heilpraktiker kann auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben, was der Tatsache geschuldet ist, dass dieser nur verschreibungsfreie Arzneimittel verordnen darf, die wiederum seit der Gesundheitsreform 2003 nicht länger von den Krankenkassen übernommen werden. Hierzu zählen auch die meisten homöopathischen Arzneien und Mittel der Pflanzentherapie.

  • Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen ist es seit 2005 aber durchaus möglich, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen, die auch bestimmte Heilpraktikerleistungen abdeckt. Diese Zusatzversicherungen werden normalerweise über private Versicherungspartner abgewickelt.

Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten ergeben sich mehr Möglichkeiten zur Kostenübernahme. Mit einigen Ausnahmen werden Ihnen die meisten Leistungen eines Heilpraktikers erstattet.

Um sicher zu gehen, welche Heilverfahren von der Beihilfe oder PKV tatsächlich erstattet werden, lohnt es sich, zuvor mit dem Kostenträger in Kontakt zu treten. Im Übrigen richtet sich die Erstattung der Kostenträger zumeist auch nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH).

Heilmittelwerbegesetz

Das sogenannte Heilmittelwerbegesetz, kurz HWG, erstreckt sich in seiner Gültigkeit weitläufig über den gesamten Gesundheitsbereich. Da auch der Heilpraktiker in diesem Sektor tätig ist, unterliegt er ebenso wie andere Berufe der Branche den Bestimmungen des HWG.

Aufgabe des Heilmittelwerbegesetzes ist es, Verbraucher zu schützen. Es bestimmt dafür sämtliche Vorschriften für die Werbung für medizinische Produkte, Heilverfahren und Arzneimittel. Gerade für Heilpraktiker spielt dieses Gesetz eine besonders wichtige Rolle, da viele Verfahren innerhalb der Alternativmedizin nicht wissenschaftlich anerkannt sind. So ist es beispielsweise verboten, einzelnen Behandlungsmethoden eine Wirkung nachzusagen, die bisher nicht bewiesen wurde.

Aufgrund der strengen Reglementierung ist es für einen Heilpraktiker nicht immer leicht, Werbung zu machen. Sie muss einerseits ihren Zweck erfüllen – nämlich über die Behandlungsmethoden aufklären und das Interesse des Patienten wecken – auf der anderen Seite aber darf sie auch nicht zu werbend wirken, sodass der Schutz des Patienten im Sinne des HWG unter keinen Umständen gefährdet wird.

Behandlungsmethoden

Was machen Heilpraktiker?

Es gibt eine Vielzahl alternativmedizinischer Behandlungsmethoden, die bei der Behandlung durch Heilpraktiker zum Einsatz kommen. Anzumerken ist, dass Heilpraktiker mit einer Vollzulassung sowohl physische (körperliche) als auch psychische (seelische) Leiden therapieren dürfen, wohingegen sich die sektoralen Heilpraktiker auf ihr jeweiliges Fachgebiet, d.h. entweder die Physiologie oder die Psychologie beschränken.

Abgesehen von diesen Bestimmungen gilt jedoch die Therapiefreiheit für jeden Heilpraktiker. Praktizierende können folglich all die Behandlungsmethoden anwenden, die sie beherrschen. Es können sowohl schulmedizinische Verfahren sowie ganzheitliche oder naturheilkundliche Verfahren ausgeübt werden.

Zu den weitverbreitetsten Behandlungsmethoden unter Heilpraktikern mit Vollzulassung zählen die folgenden Verfahren bzw. Fachbereiche und Fachgebiete:

Aromatherapie

In der Aromatherapie stehen die Düfte der Natur und der Umgang mit diesen im Mittelpunkt. Hauptsächlich über ätherische Öle soll der Geruchssinn sensibilisiert und mehr Akzeptanz, auch für eigene Gerüche, aufgebaut werden. Viele der Pflanzen, aus denen die ätherischen Öle für die Aromatherapie gewonnen werden, gelten schon seit Jahrhunderten als Heilpflanzen.

Atemtherapie

Die Atemtherapie beschäftigt sich primär mit der Kontrolle des eigenen Atmens und den sich daraus ergebenen Nutzen für den Menschen. Durch diese Behandlungsmethode kann gezielt Einfluss auf psychische und physische Prozesse genommen werden. Die gezielte, bewusste Veränderung des Atems kann dem Abbau seelischer Belastungen wie Stress und Angst zugutekommen, aber dem aktiven Wahrnehmen von Verspannungen dienlich sein.

Ausleitende Verfahren

Die ausleitenden Verfahren sind ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe von Behandlungsmethoden der Alternativmedizin. Zu ihnen zählen etwa das Schröpfen, das Baunscheidtieren und der Aderlass, ebenso wie das Fasten und diverse Kuren, bei denen die Ausscheidung körpereigener Flüssigkeiten wie zum Beispiel Schweiß im Vordergrund steht.

Autogenes Training

Gerade unter Heilpraktikern beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie zählt das autogene Training zu einer probaten Entspannungstechnik, die ihren Anwendern eine Entspannung von innen heraus und ohne äußeres Zutun ermöglichen soll. Hierbei handelt es sich um eine autosuggestive Methode, die für gewöhnlich in Gruppen erlernt bzw. praktiziert wird.

Bioenergetik

Bei der Bioenergetik, genauer der Bioenergetischen Analyse, handelt es sich um eine fundierte, tiefenpsychologische Behandlungsmethode der Körperpsychotherapie. Das Verfahren beruht auf der Annahme, dass der Körper Ausdruck dessen ist, was sich auf seelischer Ebene im betroffenen Menschen abspielt. Bioenergetiker arbeiten mit unterschiedlichen Körpertechniken, bei denen der Fokus auf der gezielten Wahrnehmungssteigerung des eigenen Körpers liegt.

Bioresonanztherapie

Die Bioresonanztherapie ist zurückzuführen auf den Arzt Franz Morell und den Elektroingenieur Erich Rasche. Sie arbeitet auf energetischer Ebene mit den körpereigenen Schwingungen. Hierbei liegt die Annahme zu Grunde, dass jedes Lebewesen Informationen in Form von kleinsten elektromagnetischen Signalen aussendet.

Durch das Ansprechen einzelner Frequenzen werden in der Bioresonanztherapie körpereigene Prozesse umgestimmt, was vor allem die Aktivierung der Selbstheilungskräfte stimulieren soll.

Blutegelbehandlung

Als eines der wohl ältesten bekannten Ausleitungsverfahren in der Heilkunde wird die Blutegelbehandlung auch heute noch praktiziert. Ihr wird die Stimulierung des Immunsystems nachgesagt, wobei der verbreitetste Anwendungsbereich der Blutegeltherapie bei der akuten oder chronischen Thrombophlebitis liegt.

Chiropraktik

Die alternativmedizinische Chiropraktik verfolgt das Ziel, Funktionsstörungen an Körperteilen zu identifizieren und zu beseitigen, die der Stützung und Bewegung des menschlichen Körpers dienen (insbesondere die Wirbelsäule). Hierzu kommen verschiedene Techniken zum Einsatz. Sie werden unterschieden in Adjustierung, Traktion, Translatorisches Gleiten, Weichteilbehandlung und Reflextechniken.

Homöopathie

Die Homöopathie beruht auf der Arbeit des deutschen Arztes Samuel Hahnemann und ist mitsamt ihren Behandlungsmethoden schon seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts weltweit verbreitet.

Unter Heilpraktikern sind homöopathische Praktiken besonders beliebt und zählen damit zu den wohl weitverbreitetsten alternativmedizinischen Behandlungsmethoden. Der homöopathische Grundgedanke besagt: „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“.

Neben Heilpraktikern gibt es auch viele Ärzte, die homöopathisch praktizieren. Die Grundsubstanzen (im Folgenden „Urtinkturen“) homöopathischer Arzneimittel werden über den sogenannten Potenzierungsvorgang verdünnt. Hierbei wird die Urtinktur in einem festgelegten Verdünnungsverhältnis (entweder D-, C-, oder Q-Potenz) mit einer Wasser-Alkohol-Lösung verdünnt und anschließend verschüttelt. Das Verschütteln ist mancherorts auch unter der Begrifflichkeit „Dynamisierung“ bekannt.

Für die Dynamisierung wird die 100-zu-1-Mischung zum Erreichen der C1-Potenz 10 Mal auf eine Unterlage geschlagen. Soll hingegen eine C3-Potenz geschaffen werden, wird nach dem Erreichen der C1-Potenz der gesamte Vorgang weitere zwei Male wiederholt, wodurch auch das Verdünnungsverhältnis größer wird. So liegt das Verdünnungsverhältnis der C3-Potenz (mathematisch: 1:100^3) bei 1:1.000.000. Ab der C12-Potenz ist das Verdünnungsverhältnis so hoch, dass sich rein mathematisch betrachtet kein Molekül der Ausgangssubstanz mehr im Arzneimittel befinden kann.

Die Lehre der Homöopathie wird zu den Pseudowissenschaften gezählt, da die Wirkungssteigerung durch das Potenzieren zwar erwünscht, nicht aber wissenschaftlich erwiesen ist. Eher noch widerspricht das Verfahren naturwissenschaftlichen Erkenntnissen.

Nichtsdestotrotz kann der Glauben des Patienten an die Wirksamkeit der Behandlung den Placebo-Effekt begünstigen. Dieser wiederum kann durchaus von therapeutischem Nutzen sein, etwa beim Umgang mit psychosomatischen Erkrankungen oder in anderen Situationen, in denen eine Kausaltherapie nicht zielführend erscheint.

Hypnose

Innerhalb der ganzheitlichen Psychotherapie hat sich auch die Hypnose als eine Behandlungsmethode erwiesen, die von Heilpraktikern, vornehmlich den Heilpraktikern beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, angewendet wird. Hierbei wird in der Regel ursachenauflösend gearbeitet, sodass beispielsweise Belastungen durch Traumata nachhaltig überwunden werden können.

Angewandte Kinesiologie

Ein weiteres alternativmedizinisches Verfahren aus dem Bereich der Körpertherapie und der Chiropraktik ist die angewandte Kinesiologie. Das ganzheitliche Therapieverfahren beruht auf der Annahme, die Schwäche einzelner Muskelgruppen würde bestimmte gesundheitliche Störungen mit sich führen. Mithilfe von Muskeltests werden dahingehend Blockanden ausfindig gemacht und anschließend entsprechende Korrekturen ergriffen, was zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen kann.

NLP

NLP, die Kurzform für „Neurolinguistisches Programmieren“, beschreibt eine Kommunikations- und Motivationsmethode, die verschiedene psychotherapeutische Ansätze miteinander verbindet. Mithilfe von NLP lassen sich Denkmuster sowie Verhaltens- und Gefühlsmuster identifizieren und weiterentwickeln, sodass die inneren Ressourcen gezielt verstärkt werden können.

Osteopathie

Als manuelle Therapiemethode wird die Osteopathie hauptsächlich von Heilpraktikern ihres Faches praktiziert. Bei der ganzheitlichen Betrachtung des Körpers liegt das Augenmerk darauf, die Ursachen für Rücken- und Gelenkschmerzen aufzudecken, wobei diese durch unterschiedliche Maßnahmen wie beispielsweise die Dehnung und Bewegung zu behandelnder Körperareale aufgelöst werden sollen.

Physiotherapie

Innerhalb der Physiotherapie gibt es eine Vielzahl an physiotherapeutischen Heilbehandlungen, die von praktizierenden Heilpraktikern, den sektoralen Heilpraktikern für Physiotherapie, eingesetzt werden können. Unterschieden wird hierbei in passive, durch den Therapeuten herbeigeführte Bewegungen und aktive, durch den Patienten selbst ausgeführte Übungen. Bestimmte Bewegungsabläufe können Erkrankungen vorbeugen und das Ausheilen von Verletzungen unterstützen.

Phytotherapie

Die Phytotherapie, vielerorts auch unter der Bezeichnung Pflanzenkunde bekannt, gilt als eine der tragenden Säulen innerhalb der Naturheilkunde. Dabei beschäftigt sich die Pflanzenkunde mit der Anwendung von (Heil-)Pflanzen in den verschiedensten Zubereitungsformen. Extrakte, Tinkturen, Tees und Aufgüsse sowie Salben, Wickel, Bäder, Tabletten und ätherische Öle sind Gegenstand der Phytotherapie, die zu den verschiedensten Zwecken zum Einsatz kommen kann.

Systemische Therapie

Neben bedeutenden Therapieformen wie der Verhaltenstherapie und Psychoanalyse stellt die Systemische Therapie eine weitere bedeutende Behandlungsmethode des psychotherapeutischen Werkzeugkastens dar. Sie basiert auf dem Verständnis, dass der Schlüssel zum Erkennen von Problemen und deren Veränderung ins Positive nicht allein in der betroffenen Person, sondern vielmehr im persönlichen Umfeld (zumeist der Familie) zu finden ist.

Traditionelle Chinesische Medizin

Als bekannteste Therapiemethode, die der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) entstammt, gilt sicherlich die Akupunktur. Daneben existieren zahlreiche weitere heilpraktische Verfahren, die aus der traditionellen Heilkunde Chinas hervorgingen. Zu ihnen zählen etwa das Schröpfen und die chinesische Pulsdiagnostik, bei der die rechte und linke Arteria radialis auf ihre Pulsqualität hin untersucht werden.

Kritikerstimmen

Im Mittelpunkt der Kritik am Heilpraktikerberuf stehen immer wieder verschiedene Behandlungsmethoden, deren Nutzen nicht wissenschaftlich belegt sei, wobei dies natürlich nicht für alle Therapieverfahren im Bereich der Heilpraktik gilt.

Darüber hinaus wird der Vorwurf erhoben, dass alternative Behandlungskonzepte wie z.B. die Angewandte Kinesiologie oder die Homöopathie bei schwerwiegenden Erkrankungen aufgrund fehlender wissenschaftlicher Fundierung und Heilungschancen umso bedenklicher seien.

Als besonders gefährlich wird die möglicherweise weitreichende Fehleinschätzung angesehen, einen schwerkranken Patienten trotz ausbleibenden Behandlungserfolges oder gar Verschlechterung seines Gesundheitszustandes ohne Überweisung an einen Arzt weiterhin alternativmedizinisch zu behandeln.

  • Auch die Ausbildung der Heilpraktiker wird immer wieder kritisch diskutiert.

So wird hier unter anderem kritisiert, dass das Heilpraktikergesetz bis heute keine geregelte Ausbildung vorsieht, sondern stattdessen allein das Bestehen des Multiple-Choice-Tests über die Zulassung entscheidet. Dieser wiederum wäre viel zu leicht.

  • Auch wünschen sich einige eine strengere Kontrolle der anschließenden Arbeit der Heilpraktiker. Die Rufe nach einem verbindlichen beruflichen Standesrecht existieren schon seit geraumer Zeit.

Test durch Verbraucherstiftung

Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2008 in ihrer Zeitschrift „test“ 40 verschiedene Heilpraktiker auf ihren Service, die Vorabinformation, die Anamnese und die Diagnostik getestet. Auch die Aufklärung über die Therapie und die allgemeine Gesprächsatmosphäre im Rahmen eines Erstgesprächs wurden bei 20 verschiedenen Heilpraktikern getestet.

  • Das Gesamtergebnis des Tests fiel positiv aus –  so heißt es: „Die meisten aufgesuchten Heilpraktiker erfüllten Ansprüche, die Fachleute von einer zumindest zufriedenstellenden Homöopathie oder Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) erwarten.“

Diskutierte Abschaffung des Heilpraktikerwesens

Die von Bettina Schöne-Seifert gegründete interdisziplinäre Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ rief 2017 medienwirksam zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens auf. Im „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ fordern teilnehmende Ärzte und Wissenschaftler des Münsteraner Kreises ein aktives Eingreifen in die derzeitige Gesetzeslage.

In dem Entwurf werden zwei vermeintliche Lösungen vorgeschlagen, von denen eine die komplette Abschaffung des Heilpraktikerberufs bedeuten würde. Als Alternative sieht der Münsteraner Kreis eine Kompetenzlösung, bei der Personen aus bestehenden Gesundheitsberufen eine Zusatzqualifikation zum fachspezifischen Heilpraktiker absolvieren könnten.


Quelle: YouTube/ARD/Panorama – NDR

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einem medizinischen Thema, einem Gesundheitsthema oder einem oder mehreren Krankheitsbildern. Dieser Artikel dient nicht der Selbst-Diagnose und ersetzt auch keine Diagnose durch einen Arzt oder Facharzt. Bitte lesen und beachten Sie hier auch den Hinweis zu Gesundheitsthemen!

ddp

Heilpraktiker wissenschaftlich geprüft

Quelle: Youtube/maiLab

Amalgam: Wie schädlich ist die Zahnfüllung?

Amalgam: Wie schädlich ist die Zahnfüllung?

Amalgamfüllungen und ihre Risiken: Erfahren Sie, warum eine Entfernung nur in bestimmten Fällen empfohlen wird....

Kognitiv stimulierende Jobs mit geringerem Demenzrisiko verbunden

Kognitiv stimulierende Jobs mit geringerem Demenzrisiko verbunden

Prävention von Demenz: Wie eine kognitive stimulierende Tätigkeit in der Lebensmitte das Risiko kognitiver Beeinträchtigung verringern kann....

Schuhe drinnen anlassen oder ausziehen?

Schuhe drinnen anlassen oder ausziehen?

Erfahren Sie, warum es hygienischer ist, Ihre Straßenschuhe in der Wohnung auszuziehen. Schuhsohlen können eine Vielzahl von Keimen enthalten...

Das neue Register für Organspenden

Das neue Register für Organspenden

Machen Sie sich mit dem Online-Organspenderegister vertraut und wie es dazu beitragen kann, die niedrige Anzahl an Organspendern zu erhöhen....

Heilpraktiker: Eine kritische Betrachtung

Heilpraktiker: Eine kritische Betrachtung

Erfahren Sie, warum immer mehr Menschen einen Heilpraktiker aufsuchen. Entdecken Sie den ganzheitlichen Ansatz und alternative Heilmethoden....